Im GeschGehG werden Geschäftsgeheimnisse zum ersten Mal ausdrücklich definiert. Obwohl der "wirtschaftliche Wert" eine neue Voraussetzung ist, wird er von der Rechtsprechung und Literatur häufig noch vernachlässigt. Der Autor schließt die hiesige Forschungslücke, indem er einen interdisziplinären Ansatz zwischen Ökonomie und Jurisprudenz verfolgt.
Seitdem die GeschGeh-RL durch Inkrafttreten des GeschGehG umgesetzt wurde, existiert auch in der deutschen Rechtsordnung eine
ausdrücklich normierte Legaldefinition für Geschäftsgeheimnisse. Diese neue Definition weist zwar große Schnittmengen zur früheren -von der Rechtsprechung aus den
17 ff. UWG a. F. abgeleiteten -Definition auf. Allerdings ist der in der neuen Definition aus
2 Nr. 1 GeschGehG zugrunde gelegte "wirtschaftliche Wert" eine Voraussetzung, die der deutschen Rechtsordnung zuvor unbekannt gewesen ist. Obwohl die GeschGeh-RL schon im Jahr 2016 und das GeschGehG im Jahr 2019 in Kraft getreten sind, belassen es die Rechtsprechung und Literatur immer noch häufig dabei, keine größeren Ausführungen zum wirtschaftlichen Wert zu machen. Der Autor hat es sich in seiner Dissertation zur Aufgabe gemacht, die hiesige Forschungslücke zu schließen, und hat sich hierbei für einen interdisziplinären Ansatz an der Schnittstelle zwischen Ökonomie und Jurisprudenz entschieden.
Inhaltsverzeichnis
A. Ursprung der Untersuchung: Geheimnisschutz im Wandel
B. Anlass der Untersuchung: "wirtschaftlicher Wert"
C. Gang der Untersuchung
TEIL 1: DIE "GEHEIME INFORMATION" ALS GRUNDLAGE
A. Information
B. Geheimheit
I. Allgemein bekannt
II. Ohne Weiteres zugä nglich
III. Geheimnisverletzungen und Irreversibilitä t
C. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
TEIL 2: DER "WIRTSCHAFTLICHE WERT" ALS NEUE VORAUSSETZUNG
A. Auseinanderfallen von der GeschGeh-RL und dem GeschGehG
I. "Kommerzieller" oder "wirtschaftlicher" Wert?
II. Wirtschaftlicher Wert als eigenstä ndige Voraussetzung
B. Zusammenhang zwischen Geheimheit und wirtschaftlichem Wert
I. Kausalzusammenhang
II. "independent value" fü r die GeschGeh-RL und das GeschGehG?
C. Zusammenstellung von (ö ffentlichen) Einzelinformationen
I. Beispiel: Rezept
II. Beispiel: Kunden- und Lieferantenliste
III. Zwischenergebnis
D. "Realer" oder (auch) "potenzieller" Wert?
I. Wettbewerbsvorteile ohne (bisherige) Manifestation
II. Beispiel: "Informationen ohne Verarbeitungsstufe"
E. Verwertungs- und Nutzungs-, aber (auch) Schä digungspotenzial?
I. Ä nderung von "Interesse" auf "Wert" als Verengung?
II. Der wirtschaftliche Wert als "Ausdruck der Wettbewerbsfä higkeit"
III. Zwischenergebnis
F. Rechtswidrigkeit als Hindernis?
I. Exkurs: Aufteilung eines "illegalen" Geheimnisses?
II. Rü ckblick: "Berechtigtes, wirtschaftliches Interesse" nach frü herer Rechtslage
III. Auswirkungen der GeschGeh-RL und des GeschGehG
G. Unternehmens-/Geschä ftsbezug
I. Der wirtschaftliche Wert als Nachfolger?
II. Beispiel: Wissenschaftsgeheimnis
III. Beispiel: Privatgeheimnis
IV. Zwischenergebnis
H. Wertschwelle als rechtssicheres Abgrenzungskriterium?
I. Art. 39 Abs. 3 des TRIPS-Abkommens als Vorbild?
II. Vereinbarkeit mit der GeschGeh-RL und dem GeschGehG und Beispiel: Software und
Datenzusammenstellungen
I. Zeitliche Bezifferung des wirtschaftlichen Wertes
I. Rü ckblick: Retrospektive Bemessung des berechtigten, wirtschaftlichen Interesses
II. Prospektive Bemessung als Erfordernis des wirtschaftlichen Wertes?
III. Zwischenergebnis
J. Zusammenfassung und Schlussfolgerunge
TEIL 3: Ö KONOMISCHE BEMESSUNG DES WIRTSCHAFTLICHEN WERTES
A. Ö konomische Grundlagen zum wirtschaftlichen Wert
I. "Wert" als Subjekt-Objekt-Beziehung
II. Mehrdeutigkeit des wirtschaftlichen Wertes als Mö glichkeit fü r verschiedene Wertbegriffe?
B. Ö konomische Wertbegriffe und Methoden zur Bemessung des wirtschaftlichen Wertes
I. Marktzentriert: Marktwert
II. Kapitalwertorientiert: Erfolgswert
III. Investitionszentriert: Herstellungs- und Anschaffungswert
IV. Kostenorientiert: Wiederbeschaffungs- und Reproduktionswert
V. Schadenszentriert: Subjektiver Wert
C. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
TEIL 4: WERTBESTIMMUNG BEI DER BILANZIERUNG
A. Bilanzierung dem Grunde nach: Aktivierung von Geschä ftsgeheimnissen
I. Aktivierungsvoraussetzungen
II. Aktivierungsverbot fü r bestimmte selbstgeschaffene Geschä ftsgeheimnisse
III. Zwischenergebnis
B. Bilanzierung der Hö he nach: Bewertung von Geschä ftsgeheimnissen
I. Zugangsbewertung
II. Folgebewertung
III. Zwischenergebnis
C. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
TEIL 5: WERTBESTIMMUNG FÜ R ERSATZANSPRÜ CHE
A. Spezialrechtliche Ansprü che aus dem GeschGehG
I. Konkreter Schadensersatz i. R. d. § § 249 ff. BGB
II. Gewinnherausgabe i. R. d. § 10 Abs. 2 S. 1 GeschGehG
III. Lizenzanalogie i. R. d. § 10 Abs. 2 S. 2 GeschGehG
IV. Entschä digung fü r immaterielle Schä den i. R. d. § 10 Abs. 3 GeschGehG
B. Privatrechtliche Ansprü che aus dem BGB
C. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
TEIL 6: WERTBESTIMMUNG IN GERICHTSVERFAHREN
A. Anwendbarkeit und Vorteile des § 287 ZPO
B. Wert- und Schadensschä tzung von Geschä ftsgeheimnissen im Verfahren
I. Anforderungen an den Inhaber
II. Sachverstä ndigenbeweis gemä ß § 287 Abs. 1 S. 2 ZPO
C. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
TEIL 7: ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE UND FAZIT