Das Handbuch erläutert das personenstandsrelevante Familienrecht und dessen Bezüge zum internationalen Privatrecht.
Fallorientiert und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im deutschen und internationalen Recht werden insbesondere behandelt:
Die 5. Auflage steht ganz unter dem Eindruck der Namensrechtsreform des Jahres 2024: Mit dem Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts vom 11. 6. 2024 hat der deutsche Gesetzgeber das Sachrecht punktuell liberalisiert. Auf völlig neue Füße gestellt hat der Reformgesetzgeber das Namenskollisionsrecht, speziell durch den Wechsel vom Staatsangehörigkeits- zum Aufenthaltsprinzip.
Die neue Auflage berücksichtigt außerdem das Selbstbestimmungsgesetz, das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen und die zahlreiche neue Rechtsprechung.
Das Werk richtet sich an Standesämter und ihre Aufsichtsbehörden und alle anderen mit dieser Thematik befassten Berufsgruppen.
Fortsetzungsbezug
Mit dem Kauf dieses Werkes werden Sie automatisch für eine Fortsetzung notiert. Falls Sie das nicht möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an vertrieb@vfst. de.
Bezieher erhalten diese Auflage automatisch. Ob Sie dieses Werk beziehen, sehen Sie in Ihrem Literaturbezug auf unserer Website. Bitte prüfen Sie zusätzlich, ob Sie unsere Literatur bereits über den Buchhandel beziehen.
" . . . eine Fundgrube für wichtige und in der Literatur nicht leicht zugängliche Fragen. Die konsequente Gegenüberstellung der Frage, wie die Lage nach deutschem Recht und bei Auslandsbezug ist, macht alles sehr übersichtlich. "
Herr Wever, Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen a. D. (zur 3. Auflage 2019)
" Was das Buch für die Standesbeamten zudem so attraktiv macht, ist eine häufige Zitierung von Quellen, zu denen die Standesämter problemlos Zugriff haben. Und das Dutta ein großer Freund der Standesbeamtenschaft ist, zeigt sich auch an den zahlreichen Hinweisen auf die Berichte das Fachausschusses. [. . .] In den Familienrechtskanzleien, in den Amtsgerichten und vor allem auch in den Jugendämtern sollte »Familie und Personenstand« auf den Schreibtischen bereit liegen. "
Heinz Zimmermann (Standesbeamter) in der FamRZ 24/2019, Seite 1988, 15. 12. 2019 (zur 3. Auflage 2019)
" . . . Er weist nicht nur auf Probleme hin, sondern bietet auch Lösungen an, die in der Praxis umgesetzt werden können. Insgesamt lässt sich sagen, dass die 3. Auflage des Handbuchs ein hervorragendes Beispiel dafür ist, wie ein Buch für die Praxis geschrieben sein muss, ohne die wissenschaftliche Genauigkeit zu vernachlässigen. Das Handbuch sollte daher in keinem Gericht und in keinem Standesamt fehlen. "
Dr. Rainer Hüßtege, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D. , Kirchheim bei München in der NZFam 12/2019 S. 528/529, 15. 06. 2019 (zur 3. Auflage 2019)
Es wurden noch keine Bewertungen abgegeben. Schreiben Sie die erste Bewertung zu "Familie und Personenstand" und helfen Sie damit anderen bei der Kaufentscheidung.